Burea d'Expertise Peyman Assassi

Der Energiepass für Zweckbauten

Wen betrifft der Energiepass für Zweckbauten ?

Die Zweckbauten (in denen weniger als 90% der Energiebezugsfläche für den Wohnbereich vorgesehen ist) müssen obligatorisch einen Energiepass (auch Energieausweis genannt), besitzen.

Im Falle neuer Zweckbauten, liefert der Energiepass Informationen zum berechneten Energiebedarf und CO2-Emissionen. Dieser Energiepass zeigt Energieeffizienzklassen auf, die von A (am energieeffizientesten) bis I gehen.

Im Falle bestehender Zweckbauten, liefert der Energiepass Informationen zum Energieverbrauch (thermisch und elektrisch).

Diese Werte werden im Energiepass mit den Referenzwerten für diese Zweckbauten verglichen und anhand einer energetischen Tabelle veranschaulicht (von 0% bis 400%).

Der Energiepass für Zweckbauten :

– Enthält fünf Seiten, die den Verbrauch vom Treibstoff und Elektrizität beinhalten.

Als Teil von unseren internen Regeln ist es uns wichtig die Qualität und Konformität zur luxemburgischen Gesetzgebung zu respektieren. Darum unterliegt der Energiepass vier Kontrollmaßnahmen unserer Diplom-Ingenieure im Bau und vereidigte Gerichtsgutachter, vor Versand.

Der Energiepass für Zweckbauten, auch Nicht-Wohngebäude genannt, kann von unserem qualifizierten Team schnell und effizient erstellt werden. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

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