Burea d'Expertise Peyman Assassi

Der Energiepass für Wohnbau

Der Energiepass, oder Energieausweis, für Wohnbau

Wen betrifft der Energiepass für Wohnbau ?

Ein Wohngebäude (indem mindestens 90% der Energiebezugsfläche für Wohnungen zur Verfügung steht) wird nach Energieeffizienzklasse aufgeführt.

Für ein Wohnbau visualisiert der Energiepass auf der 1ten Seite zwei Energieklassen:
–    Die Energieeffizienzklasse basierend auf den berechneten Primärenergiebedarf
–    Die Wärmeschutzklasse beruhend auf den berechneten Wärmebedarf

Zudem sind auch die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) im Energiepass aufgelistet. Die fünfte Seite des Energie-Zertifikates zeigt verschiedene Möglichkeiten für die energetische Sanierung auf.

Der Energiepass, oder Energieausweis, muss obligatorisch zur Baugenehmigung beigefügt werden, bei:
-sämtlichen Neubauten von Wohnbau
-Vergrößerung oder Modifikation von Wohnbau
-substantiellen Veränderungen von Wohnbau (die das energetische Verhalten von Wohngebäuden ändert)
-Besitzerwechsel oder Mieterwechsel von Wohnbau oder in einem Teil des Wohngebäudes, wenn die existierende Immobilie noch keinen Energiepass besitzt.

Der Energiepass, oder Energieausweis, kann von unserem Team aus zertifizierten und vereidigten Gutachtern und Diplom-Bauingenieuren erstellt werden. Für mehr Informationen, kontaktieren Sie uns.  

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