Burea d'Expertise Peyman Assassi

Energiepass

ENERGIEGUTACHTEN – Der Energiepass

Was ist ein Energiepass?

Der Energiepass, auch Energieausweis oder CPE genannt, ist ein Dokument, welches auf fünf Seiten die energetische Qualitäit des Wohngebäudes bzw. Nicht-Wohngebäudes im Detail erklärt. Dieses Dokument ist nach einer energetischen Sanierung, beim Verkauf, Vermieten, Vergröβ‏ern und Neubau einer Immobilie benötigt.

Für Wohngebäude werden hierbei zwei Energieklassen ermittelt:

  • Die Energieeffizienzklasse auf Basis des errechneten jährlichen Primärenergiebedarf.
  • Die Wärmeschutzklasse auf Basis des errechneten jährlichen Heizwärmebedarfs.
  • Im Energiepass werden die Werte der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) aufgeführt. Die fünfte Seite des Zertifikats gibt Verbesserungsmöglichkeiten für ein energetisch effizientes Gebäude an.

Der Energiepass für Nicht-Wohngebäude:

  • Ebenfalls einf fünfseitiges Dokument – enthält Kraftstoff- sowie Elektrizitätsverbrauch, die auf verschiedenen Zonen des Gebäudes basieren.

Um die Qualität und die Konformität zur luxemburgischen Gesetzgebung zu gewährleisten, werden sämtliche Zertifikate, die durch unser Büro bearbeitet werden, durch unsere spezialisierten Diplom-Bauingenieure anhand von 4 verschiedenen Massnahmen kontrolliert, bevor sie verschickt werden.

Wissenswertes

Der Energiepass wird in Luxemburg für das gesamte Gebäude erstellt und ist 10 Jahre lang gültig. Auf Anfrage und Bedarf können wir die Erstellung eines Energiepasses mit einer Energieberatung verbinden. Dies ermöglicht es uns beide Leistungen kostengünstiger anbieten zu können. Zudem können Sie beim Neubau soie bei energetischen Renovierungsarbeiten anschließlich von staatlichen Förderungen profitieren. Der allgemeine Terminplan für die maximalen Energieklassenkennwerte, im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden (u. a. abhängig von der Kompaktheit der Gebäude) sieht folgendes vor:

evolution classes nergtiques

Immobilienanzeigen

Die großherzogliche Verordnung sieht ebenfalls Vorschriften vor, die die Immobilienbranche sowie in den Medien veröffentlichte Werbung und Anzeigen betreffen. Ab dem 1. Juli 2012 müssen die Energieeffizienzklasse (entsprechend dem Primärenergiebedarf) und die Wärmeschutzklasse (entsprechend dem Heizwärmebedarf) des jeweiligen Gebäudes in Inseraten zum Verkauf oder zur Vermietung von Wohngebäuden angegeben werden. Folglich sind bei der Veröffentlichung dieser Energieeffizienzklassen zwei Vorgehensweisen (je nach Wahl des Verkäufers/Vermieters) prinzipiel möglich:

  • Angabe der Grafiken entsprechend der zwei oben genannten Energieklassen
  • vereinfachte Angabe der Energieklassen durch einzelne Buchstaben, z. B. “C-C”, wobei sich der erste Buchstabe auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes bezieht und der zweite Buchstabe auf die Wärmeschutzklasse des Gebäudes.

Unsere staatlich vereidigten Gutachter erstellen Ihren Energiepass für Luxemburg, schnell und absolut gesetzeskonform!

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